F-Gase-Verordnung auf der Zielgeraden

Herausforderung und Chancen für die Wartung von Kälteanlagen in Rechenzentren

Am 5. Oktober 2023 haben sich Rat und das europäische Parlament auf strengere Vorgaben für F-Gase geeinigt. Die F-Gasverordnung hat das Ziel die Menge an klimaschädlichen, fluorierten Treibhausgasen bis 2050 auf 0 zu reduzieren. Für den Service und die Wartung von Rechenzentren bringt dies sowohl Chancen als auch Schwierigkeiten mit sich. 

Denn die Novellierung betrifft nicht nur neue Anlangen, sondern beinhaltet auch Regeln für die Wartung von stationären Kälteanlagen. Die Verwendung von wiederaufbereiteten F-Gasen wird zum Standard werden. Durch das Service- und Wartungsverbot für stationäre Kälteanlagen mit F-Gasen mit einem GWP über 750 ab 2032 dürfen nämlich ansonsten keine derartigen Anlagen mehr gewartet werden. Die Klimabranche sieht im schlimmsten Fall zwar Engpässe auf den Markt zukommen1, aber so schlimm muss es nicht werden. Für den RZ-Bereich bedeutet das vor allem eins: frühzeitig handeln!  

Manchmal kann es auch Sinn machen frühzeitig über einen Ersatz von Anlagen nachzudenken. So lässt sich oft nicht nur Planungssicherheit schaffen, sondern auch Effizienz gewinnen. 

Ob die Sicherung des Services und der Wartung ansteht oder ob eine Aktualisierung der Anlage am meisten Sinn macht. Prior1 Services & Colocation berät hier gerne kompetent und erarbeitet Lösungen für Bestandsrechenzentren passend zu jeder Situation. 

Mit der Einigung ist der lange Weg der Novellierung der F-Gasverordnung mit einer vierten Anhörung im Trilog fast an seinem Ende angekommen. Bald wird diese ratifiziert. Die vorläufige Einigung bedarf nun noch der förmlichen Annahme durch das Europäische Parlament und den EU-Rat. Bis dahin sind auch alle Werte noch nicht final.  

Doch trotz vielfacher Entschärfungen und großem Druck aus der Klimabranche zu noch weiteren Zugeständnissen sind einige Kernstücke der Verordnungsnovelle bisher erhalten geblieben. Größere Änderungen sind somit unwahrscheinlich. 

Verbote: Was und wann? 

 

Wie schnell Geräte von Verboten betroffen sind, kommt unter anderem auf den Gerätetyp an. Als Grenze des Traubhauspotenzials GWP des Kältemittels ist 150 gesetzt. 

Monoblock-Wärmepumpen und -Klimageräten bis 12 kW Leistung 

  • ab 2027: Verbot des Inverkehrbringens  
  • ab 2032: komplettes F-Gas-Verbot 

Split-/Luft-Wasser-Wärmepumpen und -Klimageräten bis 12 kW Leistung 

  • ab 2027: Verbot des Inverkehrbringens 
  • ab 2035: komplettes F-Gas-Verbot 

Split-Luft-/Luft-Wärmepumpen  

  • ab 2029: Verbot des Inverkehrbringens 
  • ab 2035: komplettes F-Gas-Verbot 

Stationäre Kälteanlagen (ausgenommen Chiller) 

  • ab 2030: Verbot des Inverkehrbringens  

Auch wenn die F-Gasverordnung einige Schwierigkeiten mit sich bringen kann, viele Probleme lassen sich frühzeitig lösen. Dass diese bald endlich ratifiziert wird, ist wichtig, da der Umgang mit klimaschädlichen Kältemitteln einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung unserer Klimaziele und zur Gestaltung einer nachhaltigeren und gerechteren Zukunft leisten kann.  

Wenn auch Ihr Rechenzentrum von der Novelle betroffen ist, oder wenn Sie Fragen zum Service Ihres Rechenzentrums haben, helfen wir Ihnen gerne. Nehmen sie einfach mit uns Kontakt auf! 

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Thomas Görres

Geschäftsführer bei Prior1 Colocation & Services

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